Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**für Dienstleistungen der T&S Gebäudereinigung**
---
## § 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Dienstleistungen zwischen der **T&S Gebäudereinigung**, Inhaberin Claudia Tran, Gnadenberger Straße 9F, 90518 Altdorf bei Nürnberg (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Unterscheidung getroffen.
---
## § 2 Art und Umfang der Leistungen
1. Der Dienstleister erbringt Reinigungsleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags bzw. des schriftlichen Angebots. Typische Leistungen umfassen Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Praxisreinigung, Fenster- und Glasreinigung sowie Bauend- und Sonderreinigungen.
2. Die Reinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und dem vereinbarten Turnus.
3. Sonderleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (z. B. Beseitigung extremer Verschmutzungen, Sonderbeschichtungen), bedürfen einer gesonderten Absprache und werden gesondert berechnet.
---
## § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Reinigungspersonal des Dienstleisters freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen zu gewähren. Hierzu stellt er dem Dienstleister rechtzeitig die notwendigen Schlüssel und Zugangscodes kostenfrei zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsgeräte in ausreichendem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Flächen und Räume zum vereinbarten Reinigungszeitpunkt ungehindert zugänglich sind.
---
## § 4 Abnahme und Gewährleistung (Mängelrügen)
1. Die Leistungen des Dienstleisters gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Mängel rügt.
2. Offensichtliche Mängel sind dem Dienstleister **innerhalb von 24 Stunden** nach Beendigung der jeweiligen Reinigung schriftlich (per E-Mail reicht aus) anzuzeigen, um eine zeitnahe Nachbesserung zu ermöglichen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der Dienstleister zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises verlangen.
---
## § 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Die vereinbarten Preise richten sich nach dem Angebot des Dienstleisters und verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
2. Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von **10 Tagen nach Rechnungsdatum** ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, im Einzelvertrag wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge vorübergehend einzustellen.
---
## § 6 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die nachweislich durch sein Reinigungspersonal bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht wurden, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände (z. B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, ungesicherte IT-Geräte) vor Beginn der Reinigungsarbeiten angemessen zu sichern oder das Reinigungspersonal ausdrücklich darauf hinzuweisen.
---
## § 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, werden Verträge über regelmäßige Reinigungen (Unterhaltsreinigung) auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von **einem Monat zum Monatsende** schriftlich gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten grob verletzt oder der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatszahlungen in Verzug gerät.
---
## § 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters (**Altdorf bei Nürnberg** bzw. das zuständige Amtsgericht Nürnberg).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
